Änderung des Zweitwohnungsgesetzes

Dienstag, 14.02.2023
EspaceSuisse hat zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes Stellung genommen und lehnt die Vorschläge der nationalrätlichen Kommission ab.
Dorfkern Sta Maria GR, D. Jerjen (EspaceSuisse)
Dorfkern Sta Maria, Val Mustair GR. (Foto: Damian Jerjen, EspaceSuisse)

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates (UREK-N) schlägt vor, dass bei einer Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung neu zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können (siehe auch News vom 16.11.2022). Zudem sollen auch bei Abriss und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen Erweiterungen möglich sein. Die Änderungen gehen zurück auf eine parlamentarische Initiative (20.456) von Martin Candinas (NR GR / Die Mitte).

EspaceSuisse hat sich an der Vernehmlassung beteiligt und lehnt die Änderung ab. Mit den vorgeschlagenen Erweiterungsmöglichkeiten steige der Druck auf sämtliche altrechtliche Wohnungen in den betroffenen Gemeinden weiter an, heisst es in der Stellungnahme von EspaceSuisse. Die Folge: Bezahlbarer Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und die Arbeitskräfte lokaler Betriebe wird rar. Zudem führt die zu erwartende zunehmende Umnutzung altrechtlicher Erstwohnungen zu einer weiteren Entleerung der Dorfkerne.

Weiter stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Verfassungsartikel 75b BV. Der Fachkreis Raumplanungsrecht sieht diesen gemäss seiner Stellungnahme klar verletzt.

Stellungnahme EspaceSuisse Änderung ZWG 14.2.2023

Kein Wohnraum mehr für Einheimische?

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