BL: Botschaft zum revidierten Mehrwertausgleichsgesetz

Dienstag, 17.01.2023
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft präsentierte Ende 2022 das revidierte Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Der Kanton reagierte auf ein Urteil des Bundesgerichts.

Neu soll im Kanton Basel-Landschaft nicht einzig bei Einzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen einen Mehrwertausgleichfällig werden und zwar von mindestens 30 Prozent. So schlägt es der Regierungsrat in der Vernehmlassung zur Botschaft vom 14.12.2022 vor. Die Gemeinden können auch einen höheren Abgabesatz vorsehen.

Die Revision des Gesetzes war aufgrund zweier Bundesgerichtsentscheide notwendig. Laut dem obersten Gericht verstösst das noch gültige Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten gegen Bundesrecht: Das Raumplanungsgesetz (RPG) schreibt vor, dass grundsätzlich alle Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstehen, angemessen ausgeglichen werden müssen (mehr dazu erfahren Sie im «Im Fokus»-Artikel vom 30.6.2022).

Auch die Freigrenze hat der Regierungsrat angepasst beziehungsweise reduziert: Neu soll bis 30'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden (statt bisher 50'000).

Die Unterlagen zur Vernehmlassung, die bis Ende März 2023 dauert, finden Sie hier.

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