EspaceSuisse berät die Planungsverantwortlichen in den Gemeinden, Städten und kantonalen Fachämtern bei juristischen Fragen zur Raumplanung. Eine Auswahl von kniffligen juristischen Fragen, die uns gestellt wurden, sowie die Antworten unserer Fachjuristen, finden Sie nachstehend. Klicken Sie sich durch und erfahren Sie, womit Raumplanende in der Rechtspraxis zu tun haben.
Wann braucht es eine Baubewilligung, wann nicht? Muss eine Rückzonung entschädigt werden? Welche Arbeiten muss die Gemeinde auf Strassen in der Landwirtschaftszone übernehmen? Solche und viele andere rechtliche Fragen von Mitgliedern gehören zum Tagesgeschäft des Raumplanungsverbands EspaceSuisse. Unsere Juristinnen und Juristen des Bau-, Planungs- und Umweltrechts beantworten diese Fragen jeweils schriftlich oder mündlich.
Jene Fragen, die auch für andere Gemeinden oder Fachleute interessant sein könnten, werden im Magazin für Raumplanung «Inforaum» aufgegriffen und – anonym und gekürzt – öffentlich beantwortet. Eine Auswahl von solchen Rechtsfragen finden Sie unten.
Sie fragen – wir antworten
- In welchen Fällen ist ein Allwetterauslauf in der Landwirtschaftszone zulässig?
- Hat eine Öko-Krippe Platz im Wald?
- Wie können Parzellen in einer ISOS-Umgebungszone genutzt werden?
- Was tun, wenn Gartenanlagen in die Landwirtschaftszone hineinwachsen?
- Wird ein Baugesuch in einer Planungszone automatisch sistiert?
- Wann kann eine freistehende Photovoltaikanlage ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden?
- Braucht es eine Baubewilligung für Camper-Abstellplätze auf Landwirtschaftsbetrieben?
- Richtplanvorbehalt für Möbelfachgeschäft?
- Ein Sportplatz auf Landwirtschaftsflächen?
- Sind Änderungen an einem Einfamilienhaus möglich, nachdem dieses von der Bauzone in die Landwirtschaftszone zurückgezont wurde?
- Können «Molok»- Container ausserhalb der Bauzonen installiert werden?
- Kann man bereits bebaute Grundstücke wieder rückzonen?
- Kann im Baubewilligungsverfahren noch eine Interessenabwägung vorgenommen werden?
- Wer ist zuständig für die raumplanerische Interessenabwägung?
- Unter welchen Umständen kann auf die Erstellung von privaten Parkplätzen verzichtet werden?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Erstellung eines Seesteges bewilligt werden?
- Was ist der rechtliche Stellenwert eines Masterplans?
- Geht eine Dienstbarkeit zum Schutz der Aussicht der kommunalen Bau- und Zonenordnung vor?
- Kann eine Waldfeststellungsverfügung eine Entschädigung auslösen?
- Muss eine Rückzonung immer entschädigt werden?
- Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit von privaten Bauwerken?
Haben auch Sie eine Frage? Das Ausfüllen des Beratungsformulars, eine E-Mail oder ein Telefonanruf bei EspaceSuisse genügen, um eine Beratung in Gang zu setzen.
Bitte beachten Sie: Dieses Beratungsangebot steht nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Kollektivmitglieder haben im Unterschied zu Gemeinden und Kantonen nur Anspruch auf max. eine Stunde Gratisberatung pro Jahr. Die Einzelmitgliedschaft beinhaltet keine Beratungsdienstleistung. Mehr zur Mitgliedschaft erfahren Sie hier.