RPG 1 verlangt, dass die Potenziale zur Siedlungsentwicklung nach innen (= Innenentwicklung) «mobilisiert» werden, indem Baulücken gefüllt, Siedlungen verdichtet, und Industriebrachen umgenutzt werden. Die Kantone müssen Massnahmen zur «Baulandmobilisierung» treffen. Gleichzeitig sind überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern und Bauzonen dorthin zu verschieben, wo sie gebraucht werden. So soll der Verschleiss von Kulturland eingedämmt werden. Zugleich geht es darum, die hohen Kosten für die Erschliessung der Bauzonen mit Strassen, öffentlichem Verkehr, Wasser und Abwasser in den Griff zu bekommen.
RPG 1 verlangt auch, dass die Kantone jene Mehrwerte ausgleichen, die durch blosse Planungsentscheide entstehen, etwa wenn Landwirtschaftsland neu als Bauland eingezont wird oder wenn die Ausnutzungsmöglichkeiten im Baugebiet erhöht werden und dadurch der Bodenpreis zum Vorteil des Eigentümers erheblich steigt. Bei Einzonungen sind gemäss RPG 1 mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abzuschöpfen (Art. 5 RPG).
Alle Kantone haben die nötigen Gesetzesbestimmungen zur Bekämpfung der Baulandhortung und zum Mehrwertausgleich erlassen (siehe unten). Nun folgt die Herausforderung, diese Bestimmungen in der Praxis anzuwenden. Dazu lohnt sich ein Austausch zwischen den Kantonen, EspaceSuisse trägt dazu bei.