Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) gibt die Ziele und Grundsätze vor, die die Behörden zu berücksichtigen haben, und es regelt im Wesentlichen, welche Instrumente und Verfahren für die Raumplanung auf Bundes, Kantons- und Gemeindeebene einzusetzen sind. Die eigentliche Raumplanung vor Ort ist aber Sache der Kantone und Gemeinden.
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