Raumplanung in der Schweiz

Die Raumplanung in der Schweiz ist stark vom Föderalismus und der direkten Demokratie geprägt. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung durch die Bevölkerung. Der Bund ist für die Grundsatzgesetzgebung zuständig. Die eigentliche Raumplanung vor Ort machen aber die Kantone und Gemeinden. Das wichtigste Planungsinstrument der Kantone ist der Richtplan, das wichtigste Instrument der Gemeinde ist die Nutzungsplanung.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) gibt die Ziele und Grundsätze vor, die die Behörden zu berücksichtigen haben, und es regelt im Wesentlichen, welche Instrumente und Verfahren für die Raumplanung auf Bundes, Kantons- und Gemeindeebene einzusetzen sind. Die eigentliche Raumplanung vor Ort ist aber Sache der Kantone und Gemeinden.

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RPG 1: Ausgewählte Urteile des Bundesgerichts