Siedlungen und Innenentwicklung

Seit Mai 2014, seit das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 1) in Kraft ist, gilt in der Schweiz ein neues Paradigma in der Raumplanung: Die Siedlungsentwicklung nach innen, auch Innenentwicklung genannt. Sie verlangt, die Potenziale, die heute in den bestehenden Bauzonen liegen, auszuschöpfen und die Dichte an dafür geeigneten Lagen zu erhöhen. Das Ziel ist es, die Zersiedelung und den in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Bodenverbrauch einzudämmen.

Innenentwicklung bedeutet kompaktere Siedlungen. Gleichzeitig soll die Qualität der Siedlungen besser werden. Gefragt ist eine hochwertige Innenentwicklung. Dies erfordert die Erhaltung oder Planung von Freiräumen – z.B. Plätze und Pärke – sowie nahe öV-Anschlüsse und Einkaufsmöglichkeiten für Alltagsgüter im Siedlungsgebiet. Auch der Ortsbildschutz ist beim Bauen im Bestand zu berücksichtigen, denn Ortsbilder schaffen Identität. Wichtige aktuelle Handlungsfelder der Siedlungsplanung sind zudem die Baulandmobilisierung, die Frage der materiellen Enteignung, und der Mehrwertausgleich.

Weitere Bereiche der Planung von Siedlungen sind die Arealentwicklung, der Wohnungs- und Immobilienmarkt, sowie seit einiger Zeit auch der Zweitwohnungsbau.

Siedlungsentwicklung: Sieben Impulse für die Zukunft

Eine hochkarätige Arbeitsgruppe hat sieben Impulse für eine hochwertige Innenentwicklung formuliert. Sie finden Sie auf der Webplattform densipedia.ch

 

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RPG 1: Ausgewählte Urteile des Bundesgerichts