Aus der Herbstsession 2023

Donnerstag, 05.10.2023
Mit der RPG 2-Vorlage zum Bauen ausserhalb der Bauzone hat das eidgenössische Parlament ein für die Raumplanung entscheidendes Geschäft bereinigt. Auch eine Reihe weiterer Themen wie die Zweitwohnungen, der Energie-Mantelerlass oder Einsprachen gegen Bauprojekte standen auf der Traktandenliste.
Der Nationalrat fand sich an seiner letzten Session vor den eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober zum Gruppenbild zusammen. (Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern, Monika Flückiger)

Herzstück der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetz (RPG 2; 18.077) ist das Stabilisierungsziel für Bauten in der Nichtbauzone. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie deren Zahl stabil halten wollen – eine grosse Herausforderung, da neu unter anderem nicht mehr benutzte landwirtschaftliche Ökonomiegebäude zum Wohnen umgenutzt werden dürfen und zwar nicht nur im Berggebiet, sondern in allen Kantonen. Mehr dazu lesen Sie in der News vom 2.10.2023 und später in einer Einschätzung von EspaceSuisse in der Web-Rubrik «Im Fokus».

Der Bundesrat erhielt bereits einen nächsten Auftrag, das RPG anzupassen. Neu sollen Gewächshäuser auf Fruchtfolgeflächen erlaubt sein – ohne Kompensationspflicht, falls der Boden nicht versiegelt und regelmässig kultiviert wird. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion (17.3918) von Nationalrat Heinz Siegenthaler (Die Mitte/BE) angenommen.

Und noch ein Prüfungssauftrag: Einsprachen gegen Bauprojekte könnten in Zukunft etwas kosten. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat (23.3640) von Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte/LU) überwiesen. Das fehlende Kostenrisiko führe oft zu unbegründeten Einsprachen. Der Bundesrat beantragte ebenfalls die Annahme des Vorstosses – wohlwissend, dass es sich um kommunale Verfahren handelt.

Ebenfalls angenommen hat der Ständerat eine Motion (23.3672) von Matthias Michel (FDP/ZG): Kantone sollen in ihren Richtplänen Gebiete bezeichnen, in denen verstärkt verdichtet wird sowie Zonen für den gemeinnützigen Wohnungsbau ausgewiesen werden – dies, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung mit Verweis darauf, dass er den Ergebnissen des Runden Tisches von Bundesrat Guy Parmelin (siehe auch News vom 15.5.2023) nicht vorgreifen wolle. Der Vorstoss geht an den Nationalrat.

Der Nationalrat will das Zweitwohnungsgesetz lockern: Wohnhäuser, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative (vor März 2012) gebaut wurden, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau erweitert werden dürfen. In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen ist dies heute nur bei Sanierungen möglich. Der Bundesrat und eine rot-grüne Minderheit argumentierten vergebens, dass mit der Lockerung der Druck auf den Wohnungsmarkt für Einheimische nochmals steige. Die Vorlage (20.456), die auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Martin Candinas (Die Mitte/GR) basiert, geht nun an den Ständerat.

Ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende ist bereinigt: Das Parlament hat den sogenannten Mantelerlass (21.047) fertig beraten und dabei um Kompromisse bei den verbleibenden strittigen Punkten gerungen. So soll eine Reduktion der Restwassermenge nur bei Strommangel möglich sein. Dafür gibt es keine allgemeine Solarpanel-Pflicht, sondern nur bei Neubauten mit über 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Grundsätzlich soll die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Vorrang gegenüber dem Naturschutz haben.

Die Neuauflage des CO2-Gesetzes kommt voran: Der Ständerat trat auf die Vorlage ein, die das Netto-Null-Ziel bis 2050 mit Anreizen statt Verboten erreichen will. Treibhausgas-Reduktionsziele sollen zu rund zwei Dritteln im Inland erreicht werden. Der Ständerat zeigte sich weniger ehrgeizig als seine vorberatende Kommission, so beispielsweise beim Gebäudeprogramm: Nur ein Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe fliesst in diesen Topf.

Um den Herausforderungen des Klimawandels besser zu begegnen, wird das Wasserbaugesetz (23.030) revidiert. Der Nationalrat stimmt als Erstrat der Vorlage zu. Das Gesetz aus dem Jahr 1991 fokussiert stark auf die Gefahrenabwehr, während heute das Risiko-Management im Vordergrund steht – unter anderem mit planerischen oder biologischen Massnahmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Und zum Schluss noch zum Stand der Dinge beim indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative (22.025): Der Nationalrat besteht darauf und ist erneut auf die Gesetzesvorlage eingetreten. Punkto Biodiversität müsse gehandelt werden, so der Tenor. Der Nationalrat zeigte sich aber kompromissbereit gegenüber der Landwirtschaft beziehungsweise dem Ständerat, der nicht auf die Vorlage eingetreten war.

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